Impressum
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Anbieter
Weser Offroad Park Bad Oeynhausen GbR
Vlothoer Straße 132
Telefon D1-01706878327
Email info(at)wop-racing.de
Homepage www.wop-racing.de
Bankverbindung:
Kontonummer: 7701 500 800
BLZ 494 900 70 Volksbank Bad Oeynhausen-Herford eG
Registergericht: AG Bad Oeynhausen
Gemeindekennzahl: 05770004
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Die nachstehend aufgeführten Personen
Frank Grieger, Holger Kruzik undKlaus Niemannschließen sich durch nachfolgenden Vertrag zu einer Gesellschaft
des Bürgerlichen Rechts zusammen.
§1 Rechtsform, Dauer und Namen der Gesellschaft
1. Die Gesellschaft ist eine Gesellschaft im Sinne des bürgerlichen Gesetzbuches
(§705 ff.) und wird auf unbestimmte Dauer errichtet.
2. Die Gesellschaft trägt den Namen Weser Offroad Park Bad Oeynhausen.
§2 Zweck der Gesellschaft
1. Zweck der Gesellschaft ist der erhalt und Pflege des Weser Offroad Park Bad
Oeynhausen.
§3 Sitz der Gesellschaft
1. Sitz der Gesellschaft ist 32547 Bad Oeynhausen.
§4 Geschäftsjahr
1. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr
§5 Gesellschafter
1. Gesellschafter kann nur eine natürliche Person sein. Das Mindestalter des Gesellschafter
muss 18 Jahre betragen.
2. Die Zahl der Gesellschafter wird auf 3 Personen beschränkt.
§6 Kündigung
1. Im Falle der Kündigung eines Gesellschafters bleibt die Gesellschaft unter den übrigen
Gesellschaftern fortbestehen.
2. Kündigung eines Gesellschafters kann nur erfolgen wenn 2/3 der Gesellschafter
dem zustimmen.
3. Austritt eines Gesellschafters kann nur zum Jahresende erfolgen.
§7 Abfindung
1. Ausgeschiedene Gesellschafter erhalten eine Abfindung.
2. Pro Gesellschafter maximal 33% des Guthabens vom Weser Offroad Park.
§8 Pflichten der Gesellschafter
1. Jeder Gesellschafter hat den gleichen Arbeitseinsatz zu leisten.
2. Ausnahmen sind Urlaub Krankheit oder Tot.
§9 Streckennutzung des WOP Bad Oeynhausen
Nutzung des Weser Offroad Park Bad Oeynhausen für Außenstehende ist nur möglich
bei Zustimmung aller 3 Gesellschafter.
§10 Abänderungen und Ergänzungen
Abänderung und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit
der Schriftform.
§11 Saisongelder
Werbeeinnahmen (Bandenwerbung) und Saisonbeiträge werden bei unvorhersehbarer
Schließung der Weser Offroad Park GBR nicht zurückerstattet.
§12 DMC
DMC Beiträge müssen bis spätestens 15.Januar des neuen Kalenderjahrs bezahlt sein.
Bei nicht Bezahlung erfolgt der Ausschluss aus dem DMC.
§13 Arbeitsdienst
Besitzer von Saisonkarten verpflichten sich am erhalt des Weser Offroad Parks
teilzunehmen (Arbeitsdienst). back
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1.Es wird nur vom Fahrerstand aus gefahren.
2.Es ist vorher eine Frequenzkontrolle durchzuführen. Schäden die durch
Frequenzstörungen entstanden sind sind vom Verursacher zu tragen.
3.Fahrzeuge nur bis Maßstab 1:8
4.Telefonieren und rauchen auf dem Fahrerstand ist Vorboten!
5.Maximale Fahrzeit pro Trainingseinheit beträgt 30min.am Stück.
6.Bitte im Gras nur Halbgas fahren.
7.Jeder hat seinen Müll wieder mitzunehmen!! back
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