Impressum

 

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Anbieter

Weser Offroad Park Bad Oeynhausen GbR

Vlothoer Straße 132

32547 Bad Oeynhausen

 

Kontakt

Telefon  D1-01706878327

Email info(at)wop-racing.de

Homepage www.wop-racing.de

Bankverbindung:

Kontonummer: 7701 500 800

BLZ 494 900 70 Volksbank Bad Oeynhausen-Herford eG

 

Registergericht: AG Bad Oeynhausen
Gemeindekennzahl: 05770004

 

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Urheberrecht

Datenschutz

Satzung WOP

Streckenregeln

 

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Satzung Weser Offroad Park GbR

 

Die nachstehend aufgeführten Personen

Frank Grieger, Holger Kruzik undKlaus Niemannschließen sich durch nachfolgenden Vertrag zu einer Gesellschaft

des Bürgerlichen Rechts zusammen.

 

§1 Rechtsform, Dauer und Namen der Gesellschaft

1.    Die Gesellschaft ist eine Gesellschaft im Sinne des bürgerlichen Gesetzbuches

        (§705 ff.) und wird auf unbestimmte Dauer errichtet.

     2.  Die Gesellschaft trägt den Namen Weser Offroad Park Bad Oeynhausen.

 

§2 Zweck der Gesellschaft

1.    Zweck der Gesellschaft ist der erhalt und Pflege des Weser Offroad Park Bad

        Oeynhausen.

 

§3 Sitz der Gesellschaft

     1. Sitz der Gesellschaft ist 32547 Bad Oeynhausen.

 

§4 Geschäftsjahr

1.    Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr

 

§5 Gesellschafter

1.    Gesellschafter kann nur eine natürliche Person sein. Das Mindestalter des Gesellschafter

        muss 18 Jahre betragen.

2.    Die Zahl der Gesellschafter wird auf 3 Personen beschränkt.

 

§6 Kündigung

     1. Im Falle der Kündigung eines Gesellschafters bleibt die Gesellschaft unter den übrigen

        Gesellschaftern fortbestehen.

     2. Kündigung eines Gesellschafters kann nur erfolgen wenn 2/3 der Gesellschafter

        dem zustimmen.

     3. Austritt eines Gesellschafters kann nur zum Jahresende erfolgen.

 

§7 Abfindung

     1. Ausgeschiedene Gesellschafter erhalten eine Abfindung.

     2. Pro Gesellschafter maximal 33% des Guthabens vom Weser Offroad Park.

 

§8 Pflichten der Gesellschafter

     1. Jeder Gesellschafter hat den gleichen Arbeitseinsatz zu leisten.

     2. Ausnahmen sind Urlaub Krankheit oder Tot.

 

§9 Streckennutzung des WOP Bad Oeynhausen

         Nutzung des Weser Offroad Park Bad Oeynhausen für Außenstehende ist nur möglich

         bei Zustimmung aller 3 Gesellschafter.

 

§10 Abänderungen und Ergänzungen

        Abänderung und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit

        der Schriftform.

 

§11 Saisongelder

      Werbeeinnahmen (Bandenwerbung) und Saisonbeiträge werden bei unvorhersehbarer

             Schließung der Weser Offroad Park GBR nicht zurückerstattet.

 

§12 DMC

       DMC Beiträge müssen bis spätestens 15.Januar des neuen Kalenderjahrs bezahlt sein.

       Bei nicht Bezahlung erfolgt der Ausschluss aus dem DMC.

 

§13 Arbeitsdienst

      Besitzer von Saisonkarten verpflichten sich am erhalt des Weser Offroad Parks

      teilzunehmen (Arbeitsdienst). back

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Streckenregeln

 

1.Es wird nur vom Fahrerstand aus gefahren.

 

2.Es ist vorher eine Frequenzkontrolle durchzuführen. Schäden die durch

   Frequenzstörungen entstanden sind sind vom Verursacher zu tragen.

 

3.Fahrzeuge nur bis Maßstab 1:8

 

4.Telefonieren und rauchen auf dem Fahrerstand ist Vorboten!

 

5.Maximale Fahrzeit pro Trainingseinheit beträgt 30min.am Stück.

 

6.Bitte im Gras nur Halbgas fahren.

 

7.Jeder hat seinen Müll wieder mitzunehmen!! back

 

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